Über das Thema Tod zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Sich dennoch darüber Gedanken zu machen, lohnt sich für gewisse Fälle aber doch.
Es gibt Krankheiten oder Unfälle, die es Ihnen verunmöglichen, selber zu entscheiden, welche medizinischen Massnahmen ergriffen werden sollen. Diese Unklarheit kann besonders für Angehörige eine grosse Belastung sein.
In der Schweiz haben Sie zwei Möglichkeiten, eine solche Situation zu verhindern:
- Eine Patientenverfügung oder
- Die Bestimmung einer Vertrauensperson, die Ihre Interessen vertritt.
Die Patientenverfügung
Das Wichtigste zuerst: solange Sie sich noch mündlich äussern können, gilt Ihr Wort und nicht die Patientenverfügung!
In ihr können Sie Ihren Willen schriftlich festhalten. Sie entscheiden welche Behandlungen in einer lebensbedrohlichen Situation durchgeführt werden und welche Sie ablehnen. Zudem können Sie festlegen, was im Falle des Todes mit Ihrem Körper passieren soll. Das können kulturelle Riten sein, die Zustimmung einer Autopsie oder ob Sie Ihre Organe spenden wollen oder nicht.
Die Patientenverfügung können Sie bei diversen Organisationen vorgedruckt bestellen oder Sie können Sie selbst verfassen. Wenn Sie das Dokument selber verfassen möchten, achten Sie darauf, dass folgende Daten zwingend darin festgehalten sind:
- Identität (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Ihr Wille zu den verschiedenen medizinischen Behandlungen
- Das aktuelle Datum
- Handschriftliche Unterschrift
Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auf beraten lassen. Zum Beispiel bei Ihrem Hausarzt oder an einer Fachstelle wie dem Roten Kreuz.
- Aargau: Tel.: 062 835 70 40
- Glarus: Tel.: 055 650 27 77
- Graubünden: Tel.: 081 258 45 84
- Luzern: Tel.: 041 418 70 35
- Wallis: Tel.: 027 924 55 32
- Zug: Tel.: 041 710 59 46
- Zürich: Tel.: 044 388 25 25
- Sarnen: Tel.: 041 660 75 27
- Solothurn: Tel.: 032 652 42 47
- St. Gallen: Tel.: 071 227 99 66
Entweder tragen Sie die Verfügung auf sich oder einen Ausweis, auf dem notiert ist, dass seine solche Verfügung besteht. Teilen Sie Ihrem Arzt mit, dass Sie eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, er kann diese Information auf Ihrer Krankenversicherung-Karte eintragen.
Die Bestimmung einer Vertrauensperson
Die Person, die Sie bestimmen vertritt Ihren Willen gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen. Sie stimmt medizinischen Behandlungen zu oder lehnt sie ab. Die Vertrauensperson wird durch die Ärzte vollumfänglich über die Gesundheitssituation von Ihnen informiert.
Am besten besprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson jeden Ihrer Wünsche detailliert, damit sie Ihre Interessen voll vertreten kann.
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