Gültig ab dem 1. Juli 2012
Laut eines Gutachtens geht hervor, dass die meisten Sehfehler im Kindesalter behandelt werden müssen um eine Verminderung der Sehschärfe zu vermeiden. Somit dient die Korrektur einer Fehlsicht bei Kindern der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen und nicht der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion.
Im Erwachsenenalter kann dieses Augenleiden nicht mehr korrigiert werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse hat das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) neu entschieden, dass für Brillengläser und Kontaktlinsen von Kindern wieder die Krankenkassen aufkommen müssen.
Die Erneuerung tritt ab dem 1. Juli 2012 in Kraft.
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